Dilemma um neues Sozialhilfegesetz im Kanton Zürich
Max Elmiger
Am 4. September 2011 stimmt der Souverän des Kantons Zürich über eine Neufassung des Sozialhilfegesetzes ab. Eine Gesetzesrevision kann vorläufig Aufgenommenen Anspruch auf Sozialhilfe bieten, untergräbt aber auch den Datenschutz von allen betroffenen SozialhilfeempfängerInnen. (Red.)
Vorläufig Aufgenommene sollen künftig Sozialhilfeleistungen erhalten und nicht bloss die bescheidenere Asylfürsorge. Die SVP möchte diese Besserstellung verhindern. Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmberechtigten mit 105 gegen 60 Stimmen den SVP-Gegenvorschlag zur Ablehnung.
Mit der Teilrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes nimmt der Zürcher Regierungsrat eine alte Forderung der SVP auf: Um Sozialmissbrauch zu verhindern, regelt er darin den Informationsaustausch zwischen den Amtsstellen sowie die Auskunftspflicht von Dritten. Zugleich nutzt er die Revision, um Bundesrecht zu vollziehen: Neu sollen vorläufig Aufgenommene der Sozialhilfe unterstellt werden. Doch das ist der SVP wiederum des Guten zu viel. In ihrem Dauerwahlkampf mit dem einzigen Thema „unerwünschte Ausländer“ hat sie das Referendum ergriffen.
Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene
Vorläufig Aufgenommene sind zwar ebenfalls abgewiesene Asylbewerber; sie haben aber einen Aufenthaltsstatus, weil bei ihnen der Vollzug der Wegweisung wegen schwieriger Umstände im Heimatland nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Obwohl mehr als die Hälfte von ihnen länger als sieben Jahre in der Schweiz lebt, setzte der Bund lange auf deren Rückkehr und nicht auf Integration. Einen Systemwechsel initiierte der damalige Bundesrat Christoph Blocher (!), indem er den eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig Aufgenommene lockerte. Seit 1. Januar 2008 sind diese nicht mehr dem Asylrecht unterstellt, sondern müssen beruflich und sozial integriert werden.
Die bisherige Form der Unterstützung nach den Bestimmungen der Asylfürsorgeverordnung berücksichtigt diese Integrationsgedanken nicht. Das Sozialhilfegesetz lässt vorläufig Aufgenommene besser eingliedern mit dem Prinzip der Leistung und Gegenleistung. Ende März 2011 betraf dieses Gesetz im Kanton Zürich knapp 4‘000 Personen, davon waren 42,5% im erwerbsfähigen Alter und erwerbstätig. Ob die SVP bewusst Zahlen fälscht und von nur 28% spricht, sei dahin gestellt. Durch den Wegfall von Arbeitsmarktbeschränkungen und die Förderung der beruflichen Integration wird sich die Zahl der erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen mittelfristig der Erwerbsquote der anderen Ausländergruppen annähern. Vorübergehend werden jährlich ca. 2,5 Mio. Franken Mehrausgaben erwartet, welche jedoch durch die besseren Integrations-Perspektiven sinken. Während die eine Gruppe besser gestellt wird, wird eine andere – nämlich diejenige der Kurzaufenthalter/-innen – in Zukunft von der Sozialhilfe ausgeschlossen.
Aggressive SVP-Kampagne nach altem Muster
Unter dem Titel „Asylmissbrauch belohnen?“ wirbt die SVP für ein Nein zur Änderung des Sozialhilfegesetzes und für ein Ja zum Gegenvorschlag. Auf Plakaten und Inseraten sind schwarze Hände zu sehen, die gierig nach einem mit dem Zürcher Kantonswappen versehenen Bündel von Hunderternoten greifen. Wiederum beschwört das Referendumskomitee die Missbrauchsgefahr, hetzt pauschal die Flut der jungen Männer hoch, die „nur von den wirtschaftlichen Vorteilen profitieren wollen“ (vgl. Abstimmungszeitung). Die SVP und ihre Gefolgsgruppen entlarven sich selber, weil es ihnen offensichtlich nicht um eine allgemeine Verbesserung geht, sondern sich selber profilieren wollen in ihrem Beschwörungsmantra an die Agglo Zürich, die „eine der dichtest besiedelten Lebensräume in Europa“ ist. Vermehrter Strassenbau, übermässige Abfall- und Energieproduktion, bildungsferne Kinder werden in der Abstimmungszeitung zu einem Ausländerproblem gemacht, welche genau 3‘919 vorläufig Aufgenommene ausmachen, das sind 0,3% der Bevölkerung, die zu Sündenböcken für die gesamte Zürcher Agglomeration werden...
Generalverdacht weicht Datenschutz auf
Komplexer wird die Sachlage bei der „Liberalisierung“ des Datentransfers. Bereits bei der Vernehmlassung hat sich beispielsweise der VPOD entrüstet, dass dem ganzen Gesetz ein Generalverdacht zugrunde liegt. Die sensiblen Daten von Personen, welche an die Sozialhilfeorgane gelangen, werden nicht mehr genügend geschützt. Aufgrund der Stimmungsmache gegenüber den vorläufig Aufgenommenen sollen nun diese in ihren Grundrechten beschnitten werden. Es ist sehr problematisch, dass Daten bei Dritten eingeholt werden, ohne dass jemand vorgängig darüber informiert werden muss. „Ein Gesetz darf nicht einzig auf Misstrauen beruhen. Der Staat ist verpflichtet, den Bürgern und Bürgerinnen mit Vertrauen zu begegnen.“ So der VPOD in seinem Communiqué.
Abstimmungsdilemma
Weil der Antrag auf Streichung des umstrittenen Passus scheiterte, ergriff die SVP das konstruktive Referendum gegen die vor einem Jahr vom Kantonsrat verabschiedete Gesetzesrevision. Diese kommt am 4. September zusammen mit dem Gegenvorschlag vors Volk. Kantonsrat und Regierung empfehlen ein Ja zum Sozialhilfegesetz und ein Nein zum Gegenvorschlag. Wird der Gegenvorschlag auch bei der Stichfrage bevorzugt, tritt das revidierte Gesetz ohne die Neuunterstellung der vorläufig Aufgenommenen unter die Sozialhilfe in Kraft. Lehnt das Stimmvolk beide Vorlagen ab, ist die gesamte Revision vorerst vom Tisch, das heisst, auch der Informationsaustausch würde im Kanton Zürich nicht geregelt.
Ein echtes Dilemma: Das Stimmvolk muss entscheiden zwischen der Besserstellung einer Gruppe und der Aufweichung des Datenschutzes und damit der schleichenden Aushöhlung von Grundrechten. Riskant ist ein doppeltes Nein: Im Kantonsrat wird kaum in nützlicher Frist eine ausgewogenere Vorlage erarbeitet. Die Leidtragenden wären dann zuallererst die vorläufig Aufgenommenen.
Ein Ja zur Gesetzesrevision wird wohl zur Beruhigungspille des eigenen Gewissens: Man erkauft sich die Stärkung für die vorläufig Aufgenommenen gleichzeitig mit der Nebenwirkung des geschwächten Datenschutzes.