



Gesetz und mehr Professionalität für Sozialhilfebehörden
Y ne Feri
Vor einiger Zeit hat die aargauische Gemeinde Berikon die Zahlungen an einen jungen Schweizer Sozialhilfebezüger eingestellt, da er sich unkooperativ verhalten hatte. Der Gemeinde Berikon wurde schliesslich durch ein Bundesgerichtsurteil mitgeteilt, dass die Einstellung der Sozialhilfe zu Unrecht erfolgt sei.
Festzuhalten ist, dass die Gemeinde Berikon bereits die ablehnenden Entscheide der Vorinstanzen (Bezirksamt und Verwaltungsgericht) missachtet hat und offenbar keine professionelle Beratung geholt hatte. Professionelle Behörden-Arbeit erfordert es heute (sei es in der Sozialhilfe oder im Baurecht, das spielt keine Rolle), dass der Weiterzug von Entscheiden an die nächst höheren Instanzen zuvor mit Fachleuten zusammen erwogen wird. Dafür wurde die Gemeinde Berikon vom Bundesgericht gerügt.
Der Fall hat eine Diskussion in einer fragwürdigen Richtung ausgelöst. Die Gemeinde Berikon war keine Sekunde lang selbstkritisch, nur die anderen waren schuld. Es ist schlimm, dass so der Eindruck entstand, die Gemeinde sei das Opfer. In diesem Fall gab es Verfahrensfehler. Diese haben schliesslich zum Urteil des Bundesgerichts geführt. Die Gemeinde Berikon erwies mit ihrem Handeln der Sozialhilfe keinen Dienst, vor allem auch nicht dem Kanton Aargau. Es ist gut, dass der Kantonale Sozialdienst (KSD) so schnell reagiert hat und im Juni 2013 eine Fachtagung zu diesem Thema veranstaltet. Mit einem Austritt aus der SKOS und der Rücktrittsforderung des Präsidenten wird die Situation nicht besser. Das sind Massnahmen, welche von eigener Hilflosigkeit zeugen.
Kantonaler Sozialdienst berät
Für die Gemeinden im Kanton Aargau hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) eine weniger grosse Bedeutung wie beispielsweise für die grossen Städte und die Kantone. Für die Aargauer Gemeinden ist jedoch der Kantonale Sozialdienst (KSD) wichtig. Die Abteilung Öffentliche Sozialhilfe berät Gemeinden und Sozialkommissionen in Fach- und Verfahrensfragen. Neben diesen Beratungen führt der KSD jeden Frühling einen Grundkurs durch, der die Mitarbeitenden der Gemeinden/Sozialdienste mit dem Aargauer Sozialwesen und der Sozialhilfe vertraut macht. Der Kanton braucht quasi als „Gradmesser“ für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe die SKOS.
Wie das Sozialhilfegesetz des Kantons Aargau zeigt, ist der Kanton frei, welche SKOS-Richtlinien er im eigenen Gesetz anwenden will, beziehungsweise welche Regelungen im Kanton gelten sollen. Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen. In anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel im Steuerrecht oder im Baurecht, stellt auch niemand die dem Steuerpflichtigen oder dem Bauherrn zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Frage. Warum soll das bei der Sozialhilfe der Fall sein?
Ein Austritt aus der SKOS ist für den Kanton Aargau kontraproduktiv. Als Mitglied des Vorstandes kann der Kanton Aargau die Richtlinien mitgestalten und Einfluss nehmen und er kann von den Erfahrungen anderer Kantone profitieren. Diese Erfahrungen wiederum kommen den Gemeinden im Kanton zugute.
Einen Austritt aus der SKOS hätten sich jene Gemeinden, welche nun laut danach rufen, schon früher überlegen sollen. Oder reicht wirklich eine einzige Stellungnahme des SKOS-Präsidenten für einen Austritt? Auch das ist nochmals unprofessionell und hinterlässt Fragezeichen bei jenen Leuten, die nun laut darüber nachdenken.
Sehr anspruchsvolle Sozialarbeit
Über die Sozialhilfe für junge Erwachsene wurde in den vergangenen Jahren viel gesprochen und geschrieben. Es dürfte mittlerweile klar sein, dass junge Erwachsene in der Sozialhilfe, im Umgang und in der Beratung anspruchsvoller sind als eine 85-Jährige im Altersheim, die Sozialhilfe braucht. Weil die Beratung von Menschen in Notlagen anspruchsvoll ist, brauchen die Gemeinden professionelle Strukturen. Da reicht eine Sozialvorsteherin oder der Gemeindeschreiber nicht mehr.
Anstatt über Unzulänglichkeiten zu reden, soll erklärt werden, welche Leistungen die Sozialhilfe erbringt. Zum Beispiel: Wenn die Sozialhilfe den Pflegeheimaufenthalt einer 95jährigen Frau mitfinanziert, weil die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, diesen zu bezahlen. Was würde passieren, wenn wir die Bevorschussung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung nicht sicherstellen, weil die Arbeitslosenkasse nicht fristgerecht auszahlen kann? Was würde mit den Kindern einer Familie passieren, deren Vater im Gastgewerbe keinen existenzsichernden Lohn erhält? Jede Person kann heute in eine Notlage geraten.
Rechtmässigkeit in jedem Fall
Auch ich teile die Meinung, dass Menschen, welche sich in der Sozialhilfe unkooperativ verhalten, mit Massnahmen ein Stück weit zur Kooperation gezwungen werden sollen. Damit habe ich kein Problem. Aber nur unter der Voraussetzung, dass der oder die SozialhilfeempfängerIn professionell betreut wurde und alle Mittel ausgeschöpft wurden. Es gibt immer sogenannte „schwarze Schafe“. Aufgrund dieser einzelnen Personen das ganze System zu hinterfragen, macht mich wütend. Darunter leiden alle anderen Menschen, welche sich ordentlich verhalten und alle Auflagen und Weisungen erfüllen.
Die Komplexität der Fälle und die anspruchsvolle Umsetzung des Sozialhilfegesetzes zeigen mir einmal mehr, dass nur gut ausgebildete Personen diese Arbeit erledigen können. Gerne wiederhole ich meine Forderungen: Nur professionelle Soziale Dienste können kompetente Arbeit leisten – kleine Gemeinden sollen sich mit oder zu regionalen Sozialen Diensten zusammenschliessen. So können sowohl eine bessere Betreuung als auch die Einhaltung der Gesetze gewährleistet werden.
Und auf Bundesebene braucht es endlich das bereits angedachte Rahmengesetz für die Sozialhilfe. Die populistischen Aufschreie in den Zeitungen nützen niemandem. Am wenigsten den BezügerInnen, welche in Not leben, sich korrekt verhalten und auf Hilfe angewiesen sind. Diese machen die grosse Mehrheit der SozialhilfeempfängerInnen aus.
Zur Person: Yvonne Feri ist Gemeinderätin (Soziales) von Wettingen (AG), Nationalrätin und Präsidentin der SP Frauen Schweiz
Siehe auch:
Sozialhilfegesetz Kanton Aargau:
https://gesetzessammlungen.ag.ch/frontend/versions/1665
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS):
http://www.skos.ch/store/pdf_d//richtlinien/Fragen_und_Antworten_SKOS-Richtlinien.pdf
SRF-Sendung Club zum Thema:
http://tvprogramm.srf.ch/details/4e9bfa65-c917-41fe-ad90-94af97fa5ab4
(Klicken Sie unten auf „Ganze Sendung starten“)