



Offener Brief einer administrativ Verwahrten
Gina Rubeli
Wie viele andere Betroffene hat auch Gina Rubeli eine von Bundesrätin Simonetta Sommaruga erstunterzeichnete Einladung zu einem musikalisch umrahmten „Gedenkanlass für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen“ am 11. April 2013 im Kulturcasino Bern erhalten.
Gina Rubeli hat uns gebeten, ihren Offenen Brief zu dieser Veranstaltung zu publizieren. Wir haben den Text leicht gekürzt und mit Zwischentiteln ergänzt. (Red.)
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Offener Brief
Zum Gedenkanlass für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
am 11. April 2013
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga
Bundeshaus-West
3003 Bern
24. März 2013
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte VeranstalterInnen,
Wieder einmal steht eine Gedenkfeier für Opfer schweizerischer Sozialpolitik an. Es sind Opfer, die mit ihren Schicksalen aufzeigen, welche perversen Auswüchse das seit Jahrzehnten betriebene Sozialwesen hervorgebracht hat. Und dass es heute eigentlich nicht viel anders zu und her geht.
Ich durfte am 10. September 2010 die Entschuldigung von Bund und Kantonen durch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf entgegen nehmen. Eine Entschuldigung für eine willkürliche Inhaftierung in der Strafanstalt Hindelbank, als ich 17-jährig war. Tausende Jugendlicher haben dasselbe Schicksal mit mir geteilt. Verdingkinder, Heim- und Waisenkinder, administrativ Versorgte und Zwangssterilisierte.
Da kommt dann einiges zusammen am 11. April. Ein Gedenkanlass! Es wird also auch jener gedacht, welche der grausam menschenverachtenden Behandlung nicht widerstanden haben. Ja, es war eine schreckliche Zeit damals. Aber man muss das Alles im geschichtlichen Kontext sehen. Die Schweiz war arm. Sie war anscheinend auf Kinderzwangsarbeit angewiesen. Jene, die das nicht überlebt haben? Ja, beim Hobeln fallen eben Späne. Das weiss jeder, der zu arbeiten gelernt hat. Uns, den Opfern, hat man Arbeit beigebracht, das sieht man nicht nur an den Spänen.
Der Zwang und die Folgen
Diese Kinder und Jugendlichen haben immerhin der Schweizer Wirtschaft ein paar Milliarden eingebracht. Was hat das alles uns sonst gebracht?
Schauen wir uns die Folgeschäden an. Psychisch und physisch zerrüttete Mitmenschen, sozial Ausgestossene, Therapiebedürftige, Invalide. Menschen, die kaum lesen und schreiben können, weil sie zuerst arbeiten lernen mussten, anstatt in die Schule zu gehen. Zwangssterilisierte, denen man die Hoffnung auf eine glückliche Familie und so die Zukunft für immer zerstört hat. Zwangsadoptierte, die ihre Mütter suchen und Mütter, die ihre weggerissenen Kinder suchen. Menschen, die entwurzelt wurden und ihre Herkunft vergeblich suchen. Wunden und Traumata, die niemand heilen kann, ausser den Betroffenen selber, wenn sie noch genug Kraft, Hoffnung und Selbstvertrauen haben. Vielen wurde die Möglichkeit, sich Selbstvertrauen zu erarbeiten, gar nicht gewährt. Allen aber blieb ein Klotz im Halse und auf dem Herzen.
Einige haben es geschafft, sie konnten trotz allem einen sozialen Aufstieg erreichen, mit viel Mühe und Hartnäckigkeit. Einige haben spirituellen Frieden gefunden und einige sind sogar glücklich geworden. Es sind wenige und ich gönne es allen von ganzem Herzen.
Jetzt wird dieses traurige Kapitel auch wissenschaftlich aufgearbeitet. 11 Millionen Franken sind dafür locker gemacht worden. Denn jetzt will man es genau wissen, was es gebracht hat.
Dabei würde es genügen wieder einmal unsere Bundesverfassung durchzulesen. Es gibt ja auch noch eine Europäische Menschenrechts-Konvention. Sie haben wir auch ratifiziert. Es wären auch wieder 1,2 Milliarden Franken fällig, damit wir das Abonnement zu unserem Menschenrechtsmandat der UNO erneuern können. Ja, in der universellen Menschenrechtserklärung steht auch einiges drin, das uns aufhorchen lassen müsste, wenn es um das „Soziale“ geht.
Doch es kommt mir vor, als ob all diese unterzeichneten Konventionen aufgeschwatzte Abonnements wären, von Zeitungen, die man sowieso nicht liest. Zahlen wir halt das Abonnement und schon sind wir wieder Champions in Menschenrechtsfragen.
Anlaufstelle für administrativ Versorgte
Ich war, nach der Entschuldigung von Bundesrätin Widmer-Schlumpf, mehrere Monate Anlaufstelle für administrativ Versorgte. Meine Aufgabe war es, die Personaldaten Betroffener aufzunehmen und bei der Aktenbeschaffung zu helfen. Dabei habe ich Schicksale vernommen, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Es war erschütternd. Doch mit wachsendem Vertrauen haben mir Betroffene ihre gegenwärtigen Lebenssituationen geschildert. Das hat mich zum Nachdenken gezwungen und hat meine Einstellung total gewandelt.
Ein Beispiel. Ausgesteuert von der IV, auf einen gnadenlosen Arbeitsmarkt gedrängt, wo ihn niemand mehr will, stottert der Mann, 59 Jahre alt, sobald man ihn etwas frägt. Er hat Panikanfälle und Schweissausbrüche. Er bekommt Angstzustände und leidet unter dem kaputten Rücken. Nicht das diese Gebrechen simuliert wären. Es sind Andenken an eine unglückliche und verborgene Kinder- und Jugendzeit. Erinnerungen an 14 Jahre Zwangsarbeit in Kalchrain. Und nun ausgesteuert von der IV mit einer Fragenbogendiagnostik! Er ist jetzt dort angekommen wo man ihn immer haben wollte: auf dem Sozialamt!
Ein anderes Schicksal, ein 70 jähriger Mann. Als Kleinkind hatte er eine Meningitis, die der Arzt zu spät diagnostizierte. Es blieben Hirnschäden. Zuhause konnte man ihn nicht mehr gebrauchen. Auch der Lehrmeister konnte ihn nicht mehr gebrauchen. Er konnte sich nur schwer konzentrieren. Also ab ins Heim, so war er weg. Der Junge ist geflohen und verbrachte 40 Jahre versteckt im Wald. Sommer wie Winter. Pfandflaschen halfen zum Überleben. Erst jetzt hat er eine Wohnung und bekommt die AHV, natürlich minimal und Ergänzungsleistungen. Man könnte denken, der Mann hat endlich Ruhe gefunden. Nein, er wird vom Gerichtsvollzieher verfolgt. Es stehen Forderungen an, von den Steuerbehörden wegen nicht eingezahlter Sozialversicherungsprämien. Wieso soll der Mann Steuern nachzahlen? Er war ja verschollen im Wald und niemand hat es gestört. Sozialversicherungsprämien? Die IV war für ihn ein Blindgänger.
Mir hat eine blutjunge Sozialarbeiterin gedroht, man würde mich zu den „Drogenabhängigen“ bringen, wenn ich weiterhin renitent sei! Es ist schwer nicht renitent zu sein, wenn man krank ist und ein Monatsbudget von 450 Franken hat. Ich habe mir da gesagt, hallo, wir sind anscheinend wieder angekommen in der Vergangenheit. Auf unbestimmte Zeit wurde ich damals eingesperrt, mit 17 Jahren. Jetzt bin ich 61 und komme mir vor wie 17.
Seit ich 60 Jahre alt bin, kann ich nun mit meiner Witwenrente und Ergänzungsleistungen leben. Denn ich bin krank, ich tauge nichts mehr. Ich beklage mich nicht, ich bekomme 2200 Franken im Monat. Es ist nicht viel, aber ich komme zurecht. Ich glaubte mich schon in Sicherheit vor dem Sozialamt. Weit gefehlt. Ich habe in einem Jahr drei Revisionen gehabt. Alle Unterlagen, Bankauszüge usw. insgesamt 15 Dokumente musste ich hinlegen. Wenigstens zwingt man mich nicht, jeden Morgen nach La Chaux-de-Fonds zu fahren, um für 100 Fr. im Monat SBB-Paletten abzuladen. Denn meiner Freundin ist es so ergangen. Einer Verlagssekretärin, heute 61 Jahre alt. 45 Jahre hat sie im gleichen Verlag gearbeitet, bis sie raus gemobbt wurde. Das Sozialamt zwingt diese Frau Paletten abzuladen. Wie wenn es dafür keine Maschinen gäbe.
Plötzlich kam ich mir aber als Anlaufstelle vor wie ein Werkzeug, ein missbrauchtes Werkzeug. Ich habe mich gefragt, für was ich mich eigentlich hergebe. Und ich wurde auch prompt krank dabei.
Ich will sowieso von „moralischer Wiedergutmachung“ - was immer das heissen mag - nichts mehr hören. Entschuldigungen und Gedenkanlässe widern mich an, seit ich mitbekommen habe, unter welchen Bedingungen heute viele dieser Menschen leben. Dies findet keinerlei offizielle Beachtung. Ich habe zwar darauf hingewiesen, dass die damals beschlossene IV-Revision sehr viele Opfer wieder in das soziale Abseits stossen wird. Doch es war politisch nicht durchsetzbar, diesen Menschen zu helfen. Dann wurde über einen Nationalen Notfallfonds phantasiert. Ich hatte sofort Bedenken, denn ich weiss, dass die Betroffenen niemals für ein neues Brillengestell bei einem solchen Notfallfonds katzbuckeln werden. Trotzdem wurden solche Vorzeige-Fonds gegründet. Das war natürlich ein Super-Publicity-Erfolg. Mir liegen jedoch Dokumente vor, wie das gehandhabt wird. Ich musste feststellen, dass in gewissen Notfallfonds keiner von den „Unterprivilegierten“ rasche und unbürokratische Hilfe erwarten kann. Eine neue, entsetzlich schmerzende Wunde.
Nichts als Heuchelei
Und wenn nun die ganze Nation wieder in Mitleid zerfliesst, wegen all den Kindern und Jugendlichen welche geschändet und geschunden wurden: nichts als Heuchelei. Niemand will diesen Menschen ernsthaft helfen. Die Mentalität hat sich nicht geändert. Dieselben unsinnigen Regeln, dieselbe Selbstgerechtigkeit. Dieselbe Willkür bei der Beamtenschaft, beschützt und gedeckt von den Regierenden. Aussetzen und Ausstossen. Stigmatisieren und Erniedrigen. Menschenwürde im Ausnahmezustand. Wir haben Angst vor der Zukunft, und bedienen uns mit den alten Rezepten, neu aufgemotzt. Rezepte, die ausser Leid und Elend nichts bringen. Doch in dieser finanziellen Krisenzeit noch schnell andere Wege suchen und auch gehen, das geht nicht. Ich habe, seit ich denken kann, nie etwas anderes gehört, als dass die Schweiz knapp vor dem Ruin steht.
Das war in der Nachkriegszeit so, man musste die Wirtschaft stärken, darum Verdingwesen. Kinderheime und Waisenhäuser mussten kurzfristig rentabilisiert werden. Da kam es schon mal vor, dass man sich bei alleinstehenden Müttern beim Nachwuchs bediente. Die elterliche „Gewalt“ riss sich der Staat unter den Nagel. Aufsichtspflicht wurde an den Nagel gehängt und die Kinder ihrem Schicksal überlassen. Aber es hat rentiert.
Die Risikofaktoren „unnütze Esser“ und „unwertes Leben“ wurden unterbunden mit Zwangssterilisation. Wenn es trotzdem Kinder gab, dann nahm man mit dem Zwangsabort oder der Zwangsadoption vorlieb. Die Einwilligung der Mutter – sie wurde erpresst oder gar nicht eingeholt.
Und dann in den 60igern. Die Jugendlichen rebellierten und randalierten. Hart musste man durchgreifen bei renitenten Jugendlichen, vorzugsweise bei den „Unterprivilegierten“. Die konnten sich so schlecht wehren, im Unterschied zur bürgerlichen Jugend. Gleichzeitig wollten Frauen auch mitbestimmen. Wir standen auch damals fast vor dem Abgrund. So reagiert unsere Gesellschaft, wenn sie in Panik gerät.
Jetzt ist es wieder soweit!
Der psychiatrische Freiheitsentzug
Jetzt haben wir den Fürsorgerischen Freiheitsentzug nicht im Gefängnis, dafür in den Psychiatrischen Kliniken. Dort kann man die Verantwortung an Ärzte weiterreichen, die haben bekanntlich ein dickes Fell. Wer hört schon die Einwände von einem mit Medikamenten vollgestopften Menschen? Rekursrecht hat er, nur wer nimmt ihn ernst?
Zwangssterilisation tönt heute zu unappetitlich, aber Schwangerschaftsunterbrechung soll wieder verboten werden. Zwangsarbeit ist auch nicht mehr modern. Aber jeder Schweizer, der durch IV- Rentenentzug auf dem Sozialamt landet, den kann man doch zu einem Beschäftigungsprogramm verpflichten. Das rentiert zwar noch nicht, aber es kann ja noch werden. Bei Ausländern muss man etwas vorsichtig sein, die könnten Schutz bei ihrer Botschaft suchen.
Wie damals: es waren vor allem Schweizer Kinder an denen man sich ausliess.
Ich bin alles andere als ausländerfeindlich eingestellt, die Nationalität ist mir egal. Mir hat bis jetzt noch nie ein Ausländer etwas angetan. Was ich von meinen Landsleuten nicht behaupten kann. Arm ist arm, da spielt die Nationalität oder die Hautfarbe keine Rolle. Doch mal ehrlich: geschützt sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen wenig.
Oft habe ich den Eindruck, dass in diesem Lande die Tatsache, dass es arme Schweizer gibt, nicht wahrgenommen wird. Man tut so, als ob ein Schweizer gar nicht arm sein könne. Wenn er es trotzdem ist oder wird, dann ist er selber schuld. Das gilt fast noch mehr für Schweizerinnen. Armut ist ein Makel, der nicht verziehen wird. Armut ist wie eine Krankheit und sie ist erst noch vererbbar. Daher muss man solche Individuen stigmatisieren und ausgrenzen. Damit sie einem nicht unnötig zur Last fallen.
Der sozialamtliche Freiheitsentzug
Damit das auch klappt, mit dem Ausgrenzen, haben wir das Sozialamt. Ist man dort gelandet, ist es aus mit den Bürgerrechten und der Menschenwürde. Dort wird geschnüffelt und spioniert, dort herrscht Konkubinats-Verbot und Sippenhaft. Junge Frauen beweisen dort den Menschen, dass sie unfähig sind, das zugesprochene Geld zu verwalten. Arme sind von Natur aus verantwortungslos, sonst kämen sie ja nicht aufs Sozialamt. Dort nimmt man sich auch nicht die Mühe, rechtlich relevante Entscheide zu fällen. Rechtsbelehrung und Revisionsrecht werden nirgends aufgeführt. Dann wundert man sich natürlich, wenn so ein renitenter Armer vor Bundesgericht Recht bekommt. Man ist fassungslos und bläst zum Halali.
Ich hoffe, dass die Anerkennung des begangenen Unrechts am nächsten Gedenktag ein psychologischer Freiheitsschlag für diese Menschen wird, wie ich es bei der Gedenkfeier in Hindelbank empfunden habe. Für viele Opfer dieser katastrophalen Sozial- und Jugendpolitik wird es aber eine Gedenkfeier mit üblem Beigeschmack werden. Denn das Leid bleibt, das spült man nicht mit einem Aperitif und musikalischer Untermalung hinunter. Denn die Realität sieht für viele Betroffen nicht rosig aus.
In meinem Fall: Arbeitsscheu und liederlich, ausgestellt vor 40 Jahren, neu aufgedruckt im Alter von 60 Jahren vom Sozialamt. Unter diesen Umständen brauche ich keine Entschuldigung, keine Gedenkfeier und die Rehabilitierung stecke ich mir an den Hut. Und was die Ausländer betrifft, die sind jetzt die Sündenböcke für das Versagen einer Sozialpolitik, die sich seit Jahrzehnten im Kreis dreht.
Darum habe ich den Nostalgikern den Rücken gekehrt und habe mich umgeschaut.
Es hat sich gelohnt, denn ich habe gesehen und gehört, dass es junge Menschen gibt, die keine Scheuklappen tragen. Intelligent, innovativ, kreativ und die sich nicht scheuen, die richtigen Fragen zu stellen, wenn es um die Gesellschaft geht in der sie leben. Sie stellen aber nicht nur Fragen, sie suchen auch Antworten. Menschen die Verantwortung für die Zukunft tragen wollen.
Wenn schon: Das Grundeinkommen als „Wiedergutmachung“
Und sie haben ein gutes Projekt. Ein wirklicher Wandel, damit dieses Land nicht total verkommt.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen. Schon als Utopie verschrien, doch immer mehr Schweizer finden dieses Projekt gar keine Schnapsidee. Es ist eine positive Perspektive, die erste die ich in den letzten Jahren wahrgenommen habe. Nicht die ewige Alternativlosigkeit unserer Politiker. Die uns Angst machen wollen und uns schon fast den Blick und die Hoffnung für eine bessere Zukunft genommen haben. Unsere Volksvertreter, die zu Wirtschaftsvertretern mutiert sind und die die Bevölkerung nur interessieren, wenn sie eine Legitimation brauchen für Bern.
Ich bin wieder zuversichtlich, obwohl ich nicht zur Grundeinkommens-Generation gehören kann, ich werde es nicht mehr erleben. Aber ich hoffe inständig, dass sich diese Zukunftsvision durchsetzt. Dass uns dieses Grundeinkommen beflügelt, es zu erwerben, zu schützen und zu verteidigen. Denn es gäbe uns ein Stück Freiheit zurück, Freiheit, die, wenn es so weitergeht ein Luxusartikel wird, der nur noch den Privilegierten zugutekommt.
Ich bin stolz, dass auch ich Unterschriften sammeln darf für die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen!
Aber vor allem werden wir mit dem Grundeinkommen der Menschenwürde gerechter und auch der Hoffnung, dass all die Angst, all dieses Leid und Elend, welches wir durchmachen mussten, unseren Kindern und Enkeln erspart bleiben wird.
Damit, Frau Bundesrätin, liebe Veranstalterinnen und Veranstalter, wünsche ich Ihnen einen besinnlichen Gedenktag mit den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, und hoffe dass wir alle zusammen in eine bessere Zukunft blicken dürfen.
Mit herzlichen Grüssen
Gina Rubeli
Administrativ Versorgte
Zum Event:
http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/pdf/Einladung_Gedenkanlass_Deutsch.pdf
Zur Person:
Gina Rubeli
http://www.srf.ch/player/tv/rundschau/video/weggesperrte-frauen-das-schicksal-von-gina-rubeli?id=a9717823-5f3b-4a71-a03f-6f346a7d9693
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Rechte der SozialhilfempfängerInnen
PIV / Der richtungsweisende Bundesgerichtsentscheid im Fall des Sozialhilfeempfängers L. aus der aargauischen Gemeinde Berikon hatte zu verschiedenen Reaktionen geführt.
Über die Jagdszenen berichteten wir in unserem Newsletter Hälfte/Moitié vom 11. März 2013. Der Tagespresse zu entnehmen war seither, dass L. eine gute Stelle, allerdings ohne Vermittlung des Sozialamtes der Gemeinde, gefunden hat. Und juristische und sozialfürsorgerische Fachleute nehmen sich nun der Interpretation und Einordnung des wegweisenden Bundesgerichtsentscheides an. Siehe auch:
http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/Inneres/Bildung/Sozialrechte/idart_9908-content.html