



Humanitäre Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Paul Ignaz Vogel
Die Zeit der kostenlosen Entschuldigungen ist vorbei. Jetzt gilt es ernst für die Schweizerische Eidgenossenschaft. Sie hat damit begonnen, eine finanzielle Soforthilfe für ihre Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen auszuteilen. Doch manche vegetieren unverändert in elender Verfassung weiter - wie bisher. Unbeachtet von der Öffentlichkeit. Wer A sagt, sollte auch B sagen.
Ein Beispiel unter vielen sei erwähnt: Hansjörg Klauser, 61 (authentischer Name, Red.), ausgegrenzt seit seiner Jugend, fremdplatziert, ausgebeutet mit Zwangsarbeit als Insasse in Haftanstalten – ohne Gerichtsurteil in der Schweiz administrativ verwahrt. Hier ist seine Lebensgeschichte, welche der Mediendienst Hälfte / Moitié schon vor einem Jahr publiziert hat:
http://www.haelfte.ch/index.php/Portraet_Reader/items/Ausgeschlossen.html
Wie sieht es nun heute für Hansjörg Klauser aus, nachdem der Run der schweizerischen Politik auf die medienwirksame Wiedergutmachungs-Sache aufgesprungen ist? Wie und wo lebt, unter welchen Umständen fristet er in aller Stille sein bescheidenstes Dasein? Eine Rückblende als Chronologie des Schicksals wird nötig.
Seit neun Jahren Prozess mit der IV
1998 erhält Klauser eine Invalidenrente (IV) zu 100%. 2003 wandert er mit Wissen der IV nach Costa Rica aus. Dort lernt er auch seine heutige Lebenspartnerin kennen, in einer Liebesbeziehung, die bis heute andauert. Im Zuge der vierten IV-Revision wird ihm diese hundertprozentige Rente aufgrund einer relativ oberflächlichen Beurteilung des ärztlichen Dienstes der IV aberkannt und Klauser per 1. Januar 2006 auf eine Dreiviertelsrente zurückgestuft. Sparen in Bundesbern ist angesagt.
Gegen diesen willkürlichen Entscheid macht Klauser Einsprache. 2009 heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gut und verlangt eine polydisziplinäre Neubeurteilung. 2010 bietet ihn die IV zu einer medizinischen Begutachterstelle auf. Flug Costa Rica-Schweiz hin und zurück, Aufenthalt in Schweizer Hotel, Honorare für dieses Gefälligkeitsgutachten kosten insgesamt, von Klauser geschätzt, Fr. 30‘000.- . Das Verfahren ist heute im Jahr 2015 immer noch nicht abschliessend und rechtsgültig entschieden. Er erklärt: „Die Schweiz macht mich psychisch und körperlich krank.“
Dem regenerierenden Privatleben entrissen
Die schwersten psychischen und emotionalen Schäden konnte Klauser in seiner neuen Heimat Costa Rica teilweise beheben. Doch er wird durch die Brutalität der schweizerischen Sozialpolitik ins psychische Elend seiner ehemaligen Heimat, in die Schweiz zurückgeholt, ins Land der VerursacherInnen seines Leidens. Wo ist das Selbstbestimmungsrecht – ein Menschenrecht - für ihn geblieben?
Wegen Rentenausfall muss er notgedrungen im Jahr 2013 provisorisch in die Schweiz zurückkehren. Und meldet sich in einem Dorf des bernischen Mittellandes an und beginnt dort, Sozialhilfe zu beziehen. Gesundheitlich verschlechtert sich hier sein Zustand rapide. Die Amtsstelle der Gemeinde bezeichnet ihn zu 100% nicht vermittelbar, also hundertprozentig arbeitsunfähig. Klauser: „Ich wurde in der Frühphase meines Lebens, als ich zwischen 20 und 30 Jahre alt war, von den Behörden zur Sau gemacht“. Administrativ, das heisst ohne Anklage und Gerichtsurteil, zur Zwangsarbeit eingesperrt. „Habe früher einen enormen Freiheitsdrang gehabt, aber das ist normal“, sagt er. Und: „Was geschehen ist, kann nicht wieder gut gemacht werden. Viel zu tief sitzt das alles in mir drin.“
Klauser nimmt 2014 am von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingerichteten Runden Tisch (RT) des EJPD für die Wiedergutmachung an den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen teil und erhält eine einmalige Entschädigungssumme. Dieses minimale Schmerzensgeld braucht er, um Schulden in Costa Rica zu begleichen. Aber: Leben ohne Zukunft.
Ansonsten wartet er auf einen definitiven Entscheid wegen seiner IV-Rente, denn nur mit ihr kann er wieder in seine neue Heimat Costa Rica zurückreisen. Die IV ist eine Sozialversicherung mit Rechtsanspruch für die Versicherten, Sozialhilfe muss vor Ort in der Schweiz bezogen werden. Einmal mehr saniert sich die IV auf dem Buckel der Gemeinden und zu Lasten der kranken Versicherten.
Isoliert und einsam, im feuchten und kalten Klima der Schweiz leidet Klauser besonders. Er hat posttraumatische Angstzustände mit aktuten Panikattacken. Auch ist er suizidgefährdet. In Costa Rica stimmte nicht nur das Klima, sondern auch das Sozialleben. Der IV-Rentner war in die Gemeinschaft der Grossfamilie seiner Freundin ein-gebettet. Klauser hatte dort begonnen, ein neues und besseres Leben zu finden. Liebe und Zuwendung als Medizin. Das war nach wie vor die bisher beste Therapie. Eine wirklichkeitsnahe Wiedergutmachung. Es wäre moralisch mehr als vertretbar gewesen, ihn dort in Ruhe weiter leben zu lassen. Klauser sagt: „Die IV müsste nur ihren Antrag zurückziehen, dann wäre ich gerettet“.
Wie weiter?
Der hier geschilderte Fall ist typisch für die allgemeine Situation. Ich kenne mehrere solcher Fälle, die analog verlaufen. Die Politik und die verfassungsmässig getrennten Gewalten sind für wehrlose Opfer Teile einer unverständlichen und grausamen Maschinerie geworden. Ein System funktioniert perfekt, auch zur Wohltat und Selbstbestätigung jener, welche es eingerichtet haben. Inzwischen geht das Leben, Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr weiter und nähert sich immer rascher dem Ende. Wo bleibt die Sorgenfreiheit im Alter? Die Führung und Verbesserung des eigenen Lebens mit Selbstbestimmung und Menschenwürde? Freiheit statt Fremdverfügung?
Der Runde Tisch (RT) im Bundesamt für Justiz des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements weist auch schriftlich auf die kantonalen Opferhilfestellen hin, zu denen die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gelangen können. Das ist an sich bemerkenswert, denn das eidgenössische Opferhilfegesetz gilt gemäss Artikel 1, Absatz 1 lediglich für eine „Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist“. Heisst das mit anderen Worten, dass sich die Schweizerische Eidgenossenschaft dazu bekennt, in der Vergangenheit Straftaten begangen zu haben?
Item, es gilt das Hier und Jetzt. Jeder vom fürsorgerischen Freiheitsentzug betroffenen Person müssten daher ab sofort folgende Minimalleistungen frei zur Verfügung gestellt werden, falls die Betroffenen dies wünschen:
1 Ein vertieftes streng vertrauliches Einzelgespräch durch Fachpersonen (medizinischer und juristischer Ausrichtung). Analyse der Jetzt-Situation und Lebensplanung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Die Einladung erfolgt durch das Schweizerische Rote Kreuz. Auf dessen neutralem Territorium findet auch das Gespräch statt, niemals in Amtsräumen der Behörden. Triage nach Dringlichkeit und ethischen Prioritäten. Die Verantwortung für diesen Prozess liegt ausschliesslich beim SRK, das von der Eidgenossenschaft mandatiert wird.
2 Medizinische Soforthilfe, wenn nötig. Betreuung nach ärztlicher Ethik unter Obhut des SRK, nicht nach dem Versicherungsprinzip und der Gefälligkeit nach oben (IV).
3 Juristisch-organisatorische Soforthilfe für jede Einzelperson im Kampf mit den un-verständlichen Strukturen, Bürokratien, Behörden. Fürsprache für die Betroffenen, nicht primär Vollzug der bestehenden Gesetzesordnung im Sinne einer Amtshandlung. Alltag, Wohnsituation, Ernährungssituation beachten. Wie sollen denn körperlich und psychisch Geschädigte, Gebrechliche und Kranke von sich aus die Initiative ergreifen und im Kompetenzen-Wirrwarr zurecht kommen?
4 Bezug einer individuellen provisorischen Übergangsrente, die später aus dem zu erwartenden, von den eidgenössischen Räten und von Volk und Ständen gutgeheissenen Wiedergutmachungsfonds zurückbezahlt wird. Dazu wäre kurzfristig eine Stiftung einzurichten mit einem Darlehen, für das die eidgenössischen Behörden die Deckungsgarantie übernehmen. Ende der Unglücks-Kette.
Menschen zuerst beachten
Gewarnt sei auch vor einer Ökonomisierung des Problems. Die Finanzierung steht nicht zuvorderst für die Lösung des akuten Problems, sondern der Wille. Die gute Absicht. Die Humanität. Mit Geld allein wird meistens versucht, ein ganzes gesellschaftliches Probleme auf einer drittrangigen Ebene zu lösen. Das entspricht auch zusehends der vorherrschenden Ideologie des Neoliberalismus. Alles ist käuflich, auch das schlechte Gewissen. So sollte es nicht sein. Die Politik darf und soll ruhig ein schlechtes Gewissen haben, das ist wirksamer für die Betroffenen. Ein Ansporn zum neuen guten Willen der PolitikerInnen.
Zwei neue Felder tun sich nun für die Politik in der Schweiz auf: Die auf die Volksabstimmung harrende Wiedergutmachungsinitiative. Und die wohlgemeinte, zu lobende Absicht des Bundesrates, das Prozedere mit einem eigenen Vorschlag zur Gesetzgebung für die Wiedergutmachung bei den Opfern zu beschleunigen.
Doch dringend gebraucht wird von den Opfern eine präzise, effiziente und wirksame Zuwendung im Einzelfall. Humanitäre Hilfe. Sofort, im Lebensalltag hier und heute. 2015. Wer A sagt, muss auch B sagen.
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Bundesrat will bis zu 300 Millionen sprechen
NZZ / Der Bundesrat kommt den Initianten der Wiedergutmachungsinitiative entgegen. Er hat beschlossen, dem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen mit bis zu 300 Millionen Franken entschädigt werden. (14.01.2015)
http://www.nzz.ch/schweiz/der-bundesrat-will-bis-zu-300-millionen-bereitsstellen-1.18461025
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PS: Direkte Zuschriften an die oben porträtierte direkt betroffene Person:
Hansjörg Klauser
Sonnenrain 9
4911 Schwarzhäusern
eMail: nosara.hk@gmail.com
oder an Redaktion Hälfte/Moitié
z.Hd. Paul Ignaz Vogel
eMail: red@haelfte.ch
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SKOS eröffnet Vernehmlassung zu ihren Richtlinien
(Mitget) Die SKOS führt von Anfang Februar bis Mitte März 2015 eine verbandsinterne Vernehmlassung zu den SKOS-Richtlinien durch. Anschliessend werden die Richtlinien per 1. Januar 2016 teilrevidiert.
Anlass für die Revision ist einerseits die Tatsache, dass die letzte Totalrevision der SKOS-Richtlinien zehn Jahre zurück liegt. Andererseits nimmt die SKOS die Kritik an den SKOS-Richtlinien auf und stellt sich der Diskussion. Gegenstand der Vernehmlassung sind unter anderem der Grundbedarf, die finanziellen Anreize und die Sank-tionsmöglichkeiten. (30.01.2015)
http://skos.ch/news/detail/skos-eroeffnet-vernehmlassung-zu-ihren-richtlinien/
«Wir sind nicht zu grosszügig»
(20minuten, 31.01.2015) Die SKOS schlägt unter anderem eine Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe vor. Co-Präsident Felix Wolffers erklärt, warum.