Lernen und arbeiten
Hälfte / Moitié
An der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) referierte am 21. Mai 2012 Rudolf H. Strahm über neueste Trends im Sozialstaat. Er bezeichnete die Arbeitsmarktintegration als präventive Sozialpolitik. Die BKSE ist eine Fachorganisation der Sozialarbeitenden in den bernischen Gemeinden.
In einem ersten Teil ging Strahm auf das Armutsrisiko und die Arbeitsmarktintegration ein und deckte Zusammenhänge auf. Die Arbeitslosigkeit bezeichnete er als primäre Ursache der Soziallasten.
Er wies auch auf das grosse Drama der Jugendarbeitslosigkeit hin, das besonders in der EU grassiert. Fünf Industrieländer in Europa mit Berufslehre hatten schon 2008 vor der vergangenen Finanzkrise relativ niedrige Jugend-Arbeitslosenquoten von durchschnittlich 7%.Es waren dies Dänemark, Österreich, Deutschland (West), die Schweiz und Holland. Industrieländer mit vollschulischer Ausbildung ohne Berufslehre wiesen zur gleichen Zeit eine wesentlich höhere Durchschnittsquote von 19% Jugend-Arbeitslosigkeit auf. Ein Jahr später, nach der Krise, ergaben sich leicht erhöhte, aber analoge Zahlen: Länder mit Berufslehre wiesen nun eine Jugend-Arbeitslosigkeit von rund 8%, Länder ohne Berufslehre jedoch bereits von rund 25% Jugendarbeitslosigkeit auf. Spanien hatte im Herbst 2009 insgesamt 43% Jugend-Arbeitslosigkeit.
Plädoyer für die Berufslehre
Auch die eidgenössische Volkszählung 2000 ergab, dass Beschäftigte mit einer Berufslehre am wenigsten von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Im Bereich der working poor wirkt sich der Mangel an Berufsausbildung ebenfalls drastisch aus. Ungenügende Ausbildung ist in der Arbeitswelt ein grosses Armutsrisiko. Strahm erinnerte in seinem Referat auch auf die hohen Folgekosten für die Gesellschaft und die Produktivitätseinbussen für die Wirtschaft, welche durch fehlende Berufsbildung entstehen. Die Wirtschaft brauche mehr gelernte und weniger ungelernte Arbeitskräfte, so lautete der Appell von Strahm. Er bezog sich auf seine Publikation „Warum wir so reich sind. Wirtschaftsbuch Schweiz“.
Berufsbildung sei die beste soziale Absicherung gegen Armut und gegen Sozialhilfebezug, denn es besteht ein Zusammenhang zwischen Berufsbildung und gesellschaftlichem Status. Folgende Argumente machte Strahm geltend:
► Nach der Berufslehre kann monatlich 1000 bis 1500 Franken mehr verdient werden als ohne Lehre.
► Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist mit Berufslehre 3 mal kleiner als ohne Berufslehre.
► Wer über eine Berufslehre verfügt, riskiert 2,5 mal weniger, Sozialhilfe zu beziehen.
► Mit einer Berufslehre wird der wirtschaftliche Strukturwandel besser bewältigt.
► Mit Berufsbildung und Weiterbildung kann Karriere gemacht werden.
Änderungsvorschläge für die Sozialarbeit
Um Armut zu verhindern und zu bekämpfen, schlägt Strahm eine berufspraktische Ausbildung zur Integration in den Arbeitsmarkt vor. Kritik gilt dem bisherigen Selbstverständnis der Sozialarbeit, bei der die finanzielle Unterstützung im Vordergrund steht. Den SozialarbeiterInnen wirft er vor, sie würden den Arbeitsmarkt und das Berufsbildungssystem nicht genügend kennen. Besser wäre es, mehr BerufsberaterInnen und LaufbahnberaterInnen anstelle von SozialarbeiterInnen auf den Sozialämtern einzusetzen oder die Ausbildung oder Weiterbildung der Sozialarbeiter auf Berufsbildungs- und Arbeitsmarktkenntnisse auszudehnen. Eine Möglichkeit bestünde sonst darin, private Sozialfirmen zum Zuge kommen zu lassen.
Grosse Hoffnung macht sich Strahm in Bezug auf die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) von allen Leistungserbringern im Sozialwesen. Doch diese funktioniert sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene nur schlecht. Nach Strahm fehlt oft die Führung auf oberster Ebene, es gibt zu viel Bürokratie. Die IIZ wäre jedoch Chefsache, das heisst Aufgabe der BundesrätInnen und der RegierungsrätInnen. Auch mangelt es an Regeln zur Ko-Finanzierung im Case-Management.
Bei der Arbeitsmarktintegration erwähnt Strahm auch die Schwachstelle Wirtschaft. Im ersten Arbeitsmarkt gibt es keinerlei Pflichten der Arbeitgeberschaft zur Integration von ArbeitnehmerInnen. Nirgends wird die Rolle der Arbeitgeberschaft in diese Sache gesetzlich festgehalten. Auf der Suche nach finanziellen Anreizen zur Arbeitsintegration schlägt Strahm unter Anderem neue SKOS-Finanzierungsregeln vor.
Die Ablösungsquoten von der Sozialhilfe sind regional sehr unterschiedlich. Bern mit 45% mit seinem Kompetenzzentrum Arbeit ist Spitzenreiter. Es folgt St. Gallen mit rund 43%. Dort wurde die Sozialhilfe an private Sozialfirmen ausgelagert. In Basel geschieht die Arbeitsvermittlung von Staates wegen. Die Ablösungsquote beträgt rund 32 %. Besonders tief ist die Quote in Luzern mit nur 18%
Auf der Suche nach effizienter Arbeitsvermittlung erwähnt Strahm auch das Modell „Passage“ in Winterthur. Von 390 arbeitsfähigen SozialhilfebezügerInnen verzichteten nach einem Aufgebot rund 100 Personen auf Arbeit und Sozialrente. Als Anreiz wurde zur Sozialrente ein Zuschlag von Fr. 300.- monatlich gewährt, 53 Personen bezogen nach der Absolvierung von „Passage“ keine Sozialhilfe mehr.
Härtere Gangart gefordert
Im Bereich der Migration schlägt Strahm vor, die Grundkompetenzen der Betroffenen zu standardisieren. Alle, die in der Schweiz bleiben wollen, müssen genügend Schreib-, Sprach- und Rechenkompetenz besitzen, sich in der Alltagsinformatik auskennen und über ein zivilrechtliches Grundwissen verfügen. Eine Integrationsvereinbarung soll neu als Verpflichtung ins AusländerInnengesetz aufgenommen werden. Deswegen fordert Strahm die Unterstützung der vorgesehenen Revision des Ausländergesetzes, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werde. Das Motto sei: Fördern und fordern.
Zum Schluss seines Referates widmete sich Strahm noch dem Thema des Sozialhilfemissbrauches. Angebliche oder echte Missbrauchsfälle würden den Sozialgedanken und die Solidarität zerstören. Das Sozialsystem sei „zugeschnitten auf die arbeitswillige, integrierte Bevölkerung“, Mit dem Sozialhilfemissbrauch würde das Wertsystem: Sozialhilfe an unverschuldet Arme in Frage gestellt. Es gelte nun, die Missbräuche rigide zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Sozialsystem herzustellen.
Kritisches Echo bei den Fachleuten
In der kurzen anschliessenden Diskussion stellte ein Sozialarbeiter einer bernischen Gemeinde an den Referenten die Frage, wie denn in Arbeit integriert werden solle, wenn es nicht genügend Arbeit gibt. Strahm stellte fest, dass es nicht genügend Arbeit für die Unqualifizierten gäbe, die Qualifizierten holten wir uns aus dem Ausland. Ein anderer Kritiker stellte lakonisch fest, dass die Inter-Institutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen den LeistungserbringerInnen zu einem Kampfplatz der JuristInnen geworden ist. Alle LeistungserbringerInnen hätte heute dieselbe Vorgabe, nämlich möglichst viele Hilfesuchende abzuwimmeln. So hätten die LeistungserbringerInnen ihre Rechtsdienste aufgestockt. Diese führten nun gegen die anderen LeistungserbringerInnen oft einen regelrechten Krieg.
(Quelle u.a.: PPP von Rudolf H. Strahm)
Zur Person: Rudolf H. Strahm, alt Nationalrat, ehemaliger Preisüberwacher, Präsident Schweizerischer Verband für Weiterbildung SVEB.